
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Hallenplatzordnung
§1 Vertragsgegenstand und Nutzung der Sportstätte
(1) Die Soccerstargroup, Betreiberin der Soccerhalle Saarbrücken, stellt den Nutzenden die in der Buchungsanfrage genannten Sportflächen sowie zugewiesene Umkleide-, Dusch-, Nebenräume und sonstige Einrichtungen inklusive Inventar zur Verfügung – gemäß den geltenden Benutzungs- und Hausordnungen.
(2) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Übermittlung des PIN-Codes per E-Mail zustande.
(3) Der Vertrag ist zeitlich befristet auf den gebuchten Zeitraum.
(4) Der Betreiber behält sich vor, Buchungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Reparaturarbeiten, Eigenbedarf) zu stornieren. In diesem Fall wird das Nutzungsentgelt anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche der Nutzenden bestehen nicht.
§2 Nutzungsentgelt und Stornierungsregelungen
(1) Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis des Betreibers.
(2) Das Entgelt ist auch dann zu entrichten, wenn die gebuchte Sportstätte nicht genutzt wurde.
(3) Stornierungen:
– Einzelbuchungen können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei online storniert werden.
– Kindergeburtstage sind bis 8 Tage vor dem Termin kostenfrei stornierbar; danach ist nur eine Umbuchung möglich.
– Spätere Stornierungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
(4) Die Zahlung erfolgt per Lastschriftverfahren oder bar vor Ort.
§3 Pflichten der Nutzenden
(1) Die Nutzenden verpflichten sich, die überlassenen Einrichtungen samt Inventar pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
(2) Die Aufsichtspflicht über mitgebrachte Gruppen (z. B. bei Kindergeburtstagen, Trainingseinheiten) obliegt dem buchenden Nutzer bzw. der buchenden Nutzerin.
(3) Die Sportstätte und deren Ausstattung werden im Ist-Zustand überlassen. Es besteht kein Anspruch auf bauliche Änderungen oder Anpassungen.
(4) Veränderungen an der Einrichtung (z. B. Anbringen von Gegenständen, Aufstellen von Geräten) bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.
(5) Mängel oder Schäden an der Sportstätte sind vor Nutzungsbeginn zu melden. Erfolgt keine Meldung, haftet der letzte Nutzer für nicht angezeigte Schäden, sofern er nicht das Gegenteil nachweisen kann.
(6) Eine Überlassung an Dritte (Untervermietung) ist nicht gestattet.
(7) Sportliche Aktivitäten sind ausschließlich auf den gekennzeichneten Spielfeldern erlaubt. Verstöße führen zum Ausschluss vom Spielbetrieb.
(8) Es dürfen nur geeignete Sportschuhe verwendet werden. Schraubstollen sind verboten.
(9) Kostenlose Leibchen werden leihweise zur Verfügung gestellt. Diese sind in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Pauschale von 5 € berechnet.
§4 Sicherheitsvorgaben
(1) Alle Nutzer*innen sind zur Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet.
(2) Die jeweils gültigen Bestimmungen sind vor Ort ausgehängt.
(3) In sämtlichen Räumen der Anlage gilt absolutes Rauchverbot.
(4) Sonderveranstaltungen erfordern gesonderte behördliche Genehmigungen, die von den Veranstaltenden selbst einzuholen sind.
§5 Hausrecht und Weisungsbefugnis
(1) Das Personal der Soccerhalle übt das Hausrecht aus und ist gegenüber allen Nutzenden und Besuchern weisungsbefugt.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Betreiber berechtigt, eigenständig Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit zu treffen.
§6 Haftung und Versicherung
(1) Die Nutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Nutzende haften für alle Schäden, die durch sie selbst oder durch ihre Begleitpersonen, Gruppenmitglieder oder Gäste entstehen. Eine gesamtschuldnerische Haftung bei Gruppenbuchungen wird ausdrücklich vereinbart. Der Betreiber wird von Ansprüchen Dritter freigestellt.
(3) Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor bzw. es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände (Kleidung, Wertsachen etc.) übernimmt der Betreiber keine Haftung.
§7 Kündigung
(1) Der Betreiber kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei:
– wiederholten oder schweren Verstößen gegen Vertragsinhalte,
– nicht genehmigter Überlassung an Dritte,
– Zahlungsverzug trotz Mahnung,
– Verstößen gegen Sicherheits-, Benutzungs- oder Hausordnungen.
§8 Werbung
Jegliche Werbung innerhalb oder außerhalb der Anlage bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.
§9 Speisen und Getränke
(1) Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur mit Genehmigung des Betreibers erlaubt. Ausgenommen ist die Selbstverpflegung von Sportlern außerhalb der Spielflächen.
(2) Bei Kindergeburtstagen dürfen Speisen und Sprudelwasser mitgebracht werden. Die Entsorgung von Abfällen obliegt den Nutzenden.
(3) Glasflaschen sind in der gesamten Anlage verboten.
Bei Fragen oder besonderen Anliegen steht das Team der Soccerhalle jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand: August2025


